Der „gefreyte Bezirk“ der „kaiserlichen Freistatt“ war bis 1799, dem Jahr ihrer verordneten Aufhebung, durch sogenannte Freiungs- oder Geleits-Säulen abgegrenzt. Die Granit-Obelisken standen an den Ortseingängen und markierten die räumliche Begrenzung der kaiserlichen Freiung. Heute stehen die barock anmutenden Säulen auf reich profilierten Konsolen seit 2004 am Burgeingang.


Die Säulen hatten hölzerne Vorgänger, denn 1750 heißt es „…wegen der eingefaulten 4  Kayßerl. Geleitssäulen der gnäd. Befehl ertheilt worden, daß statt solcher Steinerne  Säulen aufgerichtet…. werden sollen.“ 1752 erhielt der Selber Steinmetz Thoma den Auftrag, vier neue steinerne Säulen aufzurichten.

In den an der Basis eingehauenen Aussparungen befanden sich ursprünglich eingenietete Blechtafeln  mit der Aufschrift: „Römisch-Kayserliche Geleits-Befreyung“ und darunter aufgemalt der schwarze doppelte Adler. Über das Alter der „kaiserlichen Freiung“ ist nichts bekannt, da weder ein kaiserlicher Geleitsbrief noch entsprechende Urkunden aufgefunden wurden. Es wird vermutet, daß die Freiung1386 beim Egerer Landfrieden aufgerichtet wurde. Im Landbuch von 1499 heißt es: „…ist keiserliche Freiung, der man sich ob menschengedechtnus allweg und je gebraucht hat…“

Der „Kayserlich befreyte Berg“  Hohenberg war Zufluchtsort für Personen, die eines Verbrechens oder wegen großer Schulden Sicherheit vor ihren Verfolgern bis zum Beginn eines ordentlichen Gerichtsverfahrens bedurften. Diese „Freistatt“, ausgestattet mit dem Immunitäts-Pivileg, war vom Kaiser in Hohenberg eingerichtet.